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Opfer einer Straftat

Opfer einer Straftat

Auch als Opfer einer Straftat können Sie oder Ihre Angehörigen von den Kenntnissen und Fähigkeiten eines Strafverteidigers profitieren. 

 

So können im Rahmen der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren eigene Rechte und Ansprüche gegen den Schädiger geltend gemacht werden.  In einigen Fällen, beispielsweise bei Beleidigungen, sind die Opfer auch auf den Privatklageweg angewiesen, um den Täter einem Strafverfahren auszusetzen. Auch hier ist es sinnvoll, einen starken Partner an seiner Seite zu haben, mit dem Sie Ihre Rechte geltend machen können.

 

Darüber hinaus ist es immer ein gutes Gefühl, nicht allein im Gerichtssaal zu sein!  

 Ihr verlässlicher Partner

Rechtsanwalt Urgan

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