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Strafrecht

Strafrecht

Moderne Strafverteidigung ist nicht allein die Frage nach Gefängnis oder Freispruch.

Der Hauptaspekt liegt immer darauf, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die sich an den Möglichkeiten des Falles und den Lebenssituation des Mandanten orientiert.

Mit diesem Ziel vertrete ich Sie bei allen Straftaten, vor allem im Bereich der Körperverletzung, BtM, Diebstahl und Betrug. Als Rechtsanwalt im Strafrecht übernehme ich neben der klassischen Verteidigung im Strafverfahren auch Fälle der Pflichtverteidigung, der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens. 

Gerade bei der Pflichtverteidigung ist ein schnelles Handels gefragt, da hier oft schwerwiegende Straftaten im Raum stehen oder aber Festnahmen drohen. Sie sollten in diesen Fällen immer auf einen Rechtsanwalt bestehen. 

Das Strafverfahren beginnt in der Regel mit der ersten Vernehmung bei der Polizei. Schon in diesem frühen Stadium ist es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen. Mit der Hilfe eines Strafverteidigers kann das Verfahren bereits hier zu Ihren Gunsten beeinflusst werden. Ein guter Anwalt kann, je nach Lage des Falles, beispielsweise dafür sorgen, dass das Verfahren eingestellt wird.  

Die Rechtsfolgen eines Strafverfahrens können weitreichend sein. Von einer einfachen Geldauflage bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen kann alles in Betracht kommen. Daher ist es immer von Vorteil, einen starken und verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben, auch wenn noch nicht absehbar ist, ob eine dieser Rechtsfolgen bei Ihnen eintreffen wird.      

 Ihr verlässlicher Partner 

Rechtsanwalt Urgan

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