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Erstberatung
Erstberatung
Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen.
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Sobald Sie einer Straftat verdächtigt werden, müssen die Ermittlungsbehörden Sie hierüber aufklären. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.
Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Diese können im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie im Ermittlungsverfahren aussagen. Sie haben immer das Recht sich an einen Strafverteidiger zu wenden und sich von diesem zunächst beraten zu lassen. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer wieder korrigieren lassen.
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