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Kosten einer Strafverteidigung

Die Kosten eines strafrechtlichen Verfahrens werden nur sehr selten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

In einigen Fällen kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht. Hierbei übernimmt zunächst der Staat die Kosten eines Verfahrens. Ob Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt wird, hängt von der Tat ab, die Sie begangen haben.   

Sofern Ihnen kein Pflichtverteidiger bestellt wird, sollten Sie sich immer über den finanziellen Aufwand einer Verteidigung oder anderer strafrechtlicher Maßnahmen informieren. 

Ich kläre Sie bei unserem ersten Gespräch selbstverständlich gerne über die zu erwartenden Kosten auf. 

 Ihr verlässlicher Partner 

Rechtsanwalt Urgan

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